Wallbox Ladetechnik in Immobilien für Mieteigentum und Mietern in Wohnanlagen

Wallbox und Ladetechnik in Immobilien

Die Immobilie mit Wallbox Ladetechnik

Wer hier meint: Keine Reichweite, keine Lebensdauer, feuergefährlich muss sich eines besseren belehren lassen. Die neue Akkutechnik schafft bis zu eine Million Kilometer und wird bis zu 50 Jahre alt, lässt sich schneller laden und hat eine sehr viel höhere Energiedichte. 

Ihr Name: Lithium-Metall-Batterie

Die Elektromobilität boomt – und die Zulssungen für elektrisch angeitriebene Fahzeuge steigt rasant.  Bis 2030 wird in privaten und gewerblichen Immobilienbereich ein Bedarf von über 10 Millionen Wallboxen und Ladestationen prognostiziert. Damit ist klar, dass die Hauptlast des Ladeinfrastrukturaufbaus bei den Immobilienverwaltern liegt. Sie entscheiden über die Art der Umsetzung von E-Mobilitätsanfragen Ihrer Mieter oder Eigentümer in privaten Wohnanlagen oder Wohnungseigentümergemeinschaften ebenso wie in Gewerbe- und Industriebauten.

E-Mobilität muss für Sie nicht zum Albtraum werden. Wir von Ladepunkte24 unterstützen Sie bei der Umsetzung einer Wallboxladeeinrichtung.

1. E-Mobilität ist kein bedingungsloses Wunschkonzert

Der im WEMoG verankerte Rechtsanspruch auf bauliche Veränderungen zum Laden von E-Fahrzeugen ist kein Wunschkonzert. Er ersetzt weder die Zustimmung des Vermieters noch die der Eigentümergemeinschaft. Zudem müssen sich auch Selbstzahler bei der technischen Umsetzung an die Vorgaben der Verwaltung halten.

2. Finger weg vom „Billigheimern“

Keine  Billiglösungen oder Laden eines Elektroautos an einer Schuko-Steckdose. Sicherheit geht vor! Auch ist die Gesamtlast eines Hauses zu berücksichtigen, damit es zu keiner Überläst und Ausfällen kommt. Vor Unfällen und Haftungsansprüchen bieten nur CE-geprüfte und intelligente Wallboxen die geforderte Sicherheit.

3. Kein Wildwuchs! Achten Sie auf einheitliche Wallboxen.

Vermeiden Sie einen Ladedschungel mit unterschiedlichen Wallboxen. Wir ermitteln gemeinsam ab wann der Einsatz eines dynamischen Lastmanagement notwendig ist. Das ist aber nur möglich, wenn dafür geeignete Wallboxen eingesetzt werden. Sie vermeiden auch einen erheblichen Mehraufwand wegen unterschidlicher Geräte

4. Gemeinsame Beschlüsse beugen einem Ärger vor

Nutzen Sie für die Kommunikation mit Mietern, Eigentümern und für Eigentümerversammlungen rechtssicher vorformulierte Beschlussvorlagen und Handlungsempfehlungen. Wir können Sie auf Wunsch gern begleiten und unterstützen Sie auch persönlich zu den anstehenden Mieter- oder Eigentümerversammlungen. Hier können wir gerne gemeinsam das geplante Ladeinfrastrukturkonzept vorstellen und beantworten alle Fragen rund um die Technik, Wartung, Preise und Abwicklung und erörtern die unterschiedlichen Anforderungen um eine gesamtheitliche Lösung und einen mehrheitsfähigen Beschluss zu erreichen.

5. Planen Sie langfristig

Auch wenn Sie aktuell nur wenige Lademöglichkeiten planen, müssen Sie berücksichtigen, dass Sie gemäß GEIG bei der nächsten größeren Sanierung ggf. alle Stellplätze mit Kabelinfrastruktur nachgerüsten müssen.

6. Eine Machbarkeitsstudie lohnt sich immer

Machen Sie sich und Ihr Team fit beim Thema Ladeinfrastruktur für E-Mobilität. Dann können Sie gegenüber Mietern, Eigentümern und Dienstleistern souverän bestehen.

Wir unterstützen Sie hierbei stets persönlich und erstellen unter anderem Machbarkeitsstudien für Liegenschaften – mit denen wir Sie auch zu einer Ihrer nächsten WEG Sitzungen begleiten, um Sie bei der Vorstellung der Analyse als Experte aktiv zu unterstützen. Auch eine erste -kostenlose- Vor-Ort-Begehung gibt uns und Ihnen einen Eindruck, was möglich ist und wie ein Konzept für die betreffende Liegenschaft aussehen könnte.

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