Firmenwagen zuhause laden und abrechnen

Jetzt beginnt die Zukunft! Firmenwagen und Privatautos zuhause laden und mit mit der Firma abrechnen. Ist der Dienstwagen elektrisch, dann könnter er doch auch in der Firma am Arbeitsplat oder zuhause an der Ladestation laden.

Damit der Arbeitgeber für die Ladekosten aufkommen kann und diese rückvergütet, muss der Verbrauch exakt nachvollziehbar sein. Dabei ist zu bedenken das es hierfür eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber gibt. Hier ist hinterlegt wie die Abrechnung des Ladestroms mit dem Dienstfahrzeug efolgen soll.

Zwei Möglichkeiten bieten sich hier für die Vergütung des Ladestroms: pauschal oder verbrauchsgenau.

Pauschale Abrechnung für einen Dienstwagen

Bei dieser Form der Abrechnung wird monatlich ein pauschaler Betrag durch den Arbeitgeber erstattet. hier sind 2 Faktoren entscheidend:

  • wird der Firmenwagen ausschließlich zuhause geparkt oder stellt der Arbeitgeber vor Ort zusätzliche Lademöglichkeiten zur Verfügung?
  • Welche Antriebsart hat der Firmenwagen? Bei reinen Elektroautos fällt die Pauschale höher aus als bei Hybrid-Modellen.

In Abhängigkeit von diesen Faktoren liegt der Betrag monatlich zwischen 15 € und 70 €.

Die Abrechnung über eine Pauschale ist zwar relativ einfach und unkompliziert, hier sind genaue Nachweise nicht erforderlich. Aber der erstattete Betrag fällt relativ niedrig aus, sodass du deine Kosten durch diese Abrechnungsmethode womöglich nicht komplett abdecken kannst. Steigende Strompreise lassen sich bei dieser Form der Abrechnung ebenfalls nicht berücksichtigen.

Verbrauchsgenaue Abrechnung

Die verbrauchsgenaue Abrechnung ist eine gute Alternative zur pauschalen Abrechnung. In diesem Fall stellst man dem Arbeitgeber für das Laden des Elektroauto-Firmenwagens genau den Betrag in Rechnung, welcher tatsächlich zum Laden verbraucht wurde. Dafür müssen die technischen Anforderungen gegeben sein, denn nur dann kann der Ladestrom gesetzeskonform mit dem Arbeitgeber abgerechnet werden.

Die Ladevorgänge eines Firmenfahrzeugs müssen exakt aufgezeichnet werden und bei der Abrechnung müssen Einzelnachweise über die jeweiligen Ladevorgänge erbracht werden.

  • Machbar ist das durch einen separaten Stromzähler, der einfach zwischen den Stromzähler und die Wallbox geschaltet wird. Der große Nachteil dieser Abrechnungsform ist jedoch, dass hier in diesem Fall ausschließlich das Firmenfahrzeug an dieser Wallbox geladen werden darf!
  • Besser und einfacher erfolgt die Abrechnung über eineWallbox mit geeichtem Energiezähler, da der Verbrauch so präzise gemessen und abgerechnet werden kann. Verfügt die Wallbox zusätzlich über eine Zugangskontrolle, kann das private   Elektroauto über die gleiche Wallbox geladen werden.

 

 

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